Schuldenaudit : Schuldenprüfung

In Aufrufen zum europaweiten Aktionstag am 15. Oktober 2011 wurde ein ‚Schuldenaudit‘ gefordert, das in einem transparenten Verfahren offen­legen sollte, wer für die Krise verantwortlich sei (Attac Rundbrief 03/11, S.1).

Auf Englisch heißt dieses Schlagwort – durchaus verständlich – ‚debt au­dit‘. Wer aber weiß bei uns, was ein ‚Audit‘ ist? Am ehesten denkt man an ‚hören‘, wie etwa in ‚Auditorium‘, abgeleitet von lateinisch ‚audit‘: ‚er/sie/es hört‘. Aber damit hat ‚Audit‘ kaum noch etwas zu tun.

Als Fremdwort steht ‚Audit‘, wie im Englischen, für ‚Rechnungs- bzw. Wirtschaftsprüfung‘ (siehe Anglizismen-Index; Langenscheidt) oder allgemein für „Untersuchungsverfahren, die dazu dienen, Prozesse hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien zu bewerten“ (Wiki­pedia).

Es ist daher nicht richtig, ‚Audit‘ mit ‚Anhörung‘ gleichzusetzen; zutref­fend ist stattdessen der Begriff ‚Prüfung‘. Entsprechend sollte klar unterschieden werden zwischen der ‚Kri­senanhörung‘ (als Veranstaltung mit Zeitzeugen) und der geforder­ten ‚Schuldenprüfung‘ (als besonderes Verfahren).

Gutes Beispiel:
„Aufruf für eine Prüfungskommission zu den öffentlichen Schulden Griechenlands“ als Übersetzung von: „Call for an audit commission on Greek public debt“
Quelle:  SiG 92 („Sand im Getriebe“ v. 29.9.2011)

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