Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.(Hartz IV-Gesetz Kap.1, § 1, Satz 2)
Der Begriff ‚Eigenverantwortung‘ hat seit seiner Läuterung zum Programmwort der neoliberalen Politikdoktrin wie auch der deutschen Sozialgesetzgebung (Hartz IV) Hochkonjunktur. Vorwiegend ist von Eigenverantwortung im Zusammenhang mit Leistungsansprüchen gegenüber sozialpolitischen Einrichtungen wie Renten- und Krankenkassen oder der Bundesagentur für Arbeit die Rede, jedoch strahlt er mittlerweile auch auf andere Bereiche aus, z.B. dann, wenn von der Eigenverantwortung von Staaten und Ethnien die Rede ist, denen man – wie in Afghanistan, im Irak und zahlreichen anderen instabilen Staaten – nach Abhandenkommen des Interventionsinteresses nunmehr abverlangt, ihre Belange ohne die Hilfe von „Schutzmächten“ zu vertreten. Eine Überstellung in die Eigenverantwortung bedeutet insofern in seiner weitesten Fassung den Rückzug einer auf Solidarität oder auf Machtinteressen beruhenden Schutzinstanz und die Entlassung der Schutzbefohlenen – gewollt oder ungewollt – in ihre Eigenregie, mit welchen Folgen auch immer.
Aus Gründen der Konzentration auf aktuelle Naherfahrungen beschränke ich mich hier auf den Problembereich der Sozialpolitik. Barbara Heitzmann kommentiert in diesem Zusammenhang im Kursbuch 157 die Gegenwartstendenzen zur Abwälzung von gesellschaftlich bedingten Gesamtbelastungen auf einzelne Leistungsberechtige mit dem Hinweis, der Ausdruck ‚Eigenverantwortung‘ enthalte „die Aufforderung an einen Akteur, sich die geforderte Verantwortung [von sozialen Institutionen einer Gesellschaft für ihre Mitglieder, A.L.] selbst zuzuschreiben“. Und Matthias Volke bringt den im Begriff konzentrierten Skandal mit der Formulierung auf den Punkt: „Die Eigenverantwortung wird als Steuerinstrument verstanden, das dazu dienen soll, dass die Ansprüche an die bislang noch solidarisch finanzierten Krankenkassen [nicht] ››ungerechtfertigt‹‹ in Anspruch genommen werden. Es wird der Eindruck der sozialen … Hängematte[n] suggeriert, in denen die Kranken den Gesunden auf der Tasche liegen…“
Nun ist zwar der naheliegende Einwand nicht von der Hand zu weisen, dass es prinzipiell gerechtfertigt ist, von jedem Gesellschaftsmitglied einen angemessenen Eigenbeitrag zu fordern, weil nur auf dieser Basis ein Solidaritäts- und Subsidiaritätssystem seine Aufgaben ausreichend erfüllen kann. Allerdings wird in der öffentlichen Diskussion – vor allem von Eigenverantwortungs-Apologeten seitens Politik und Versicherungsträgern – an diesem Punkt fast regelmäßig vernachlässigt oder geflissentlich verleugnet, dass ein von den Bürgern durchaus gebilligter Eigenanteil an sozialer Sicherung nur dann zugemutet werden kann, wenn den einzelnen Beitragsleistern die dazu notwendigen Mittel tatsächlich ohne gravierende Einbußen am Lebensstandard zur Verfügung stehen. Genau dies muss aber unter der Bedingung weitreichender Beschneidungen einerseits (Mindestlöhne, ALG, Rentenkürzung) und hohen bzw. überhöhten Eigenbeteiligungsforderungen andererseits (Zusatzversicherungen und -zahlungen, Malussysteme, Privatrenten, Zweitjobs, Ausbildungskosten u.a.) bezweifelt werden.
Welcher sprachlich-semantischen Technik und welcher assoziativen Verbindungen bedienen sich nun die Spindoctors des herrschenden Strategiekartells von Wirtschaft, Interessenverbänden und politischen Parteien? Und auf welche weitergehenden Handlungsmotive und Ziele weisen die Appelle an die „Eigenverantwortung“ und Selbstaktivierung der Bürger im Zuge sozialpolitischen Wende der hin?
Das in der Verantwortungsdebatte angewandte Begriffsdesign greift zunächst auf eine einfache, aber bewährte Strategie zurück. Die Ausdrücke „Verantwortung“ und „Verantwortlichkeit“ haben von vornherein Hoch- und Programmwort-Status; mit dem Kompositum „Eigen-Verantwortung“ wird strategisch konsequent an die Bedeutungstradition einer moralisch und philosophisch motivierten „Selbstverantwortung“ der ethisch am Pflichtgedanken orientierten ‚Person‘ angeknüpft. (Der an dieser Stelle wesentliche implizite Bezug auf die Pflichtenethik ist zwar aufschlussreich, kann aber nicht weiterverfolgt werden). In diesem Zusammenhang darf – ohne die Möglichkeit einer Beweisführung – vermutet werden, dass die in der Agenda-Propaganda immer wieder beschworene Notwendigkeit zur „Eigenbeteiligung“ an den steigenden Sozialkosten (zur Kompensation eines entgrenzten Anspruchsniveaus) den Anlass für eine zielgerechte Wortumbildung geliefert hat. Durch Tilgung des Wortbestandteils „Selbst“ und der ersatzweisen Insertion der Wortkomponente „Eigen“ kam der markante Ausdruckshybrid „Eigenverantwortung“ zustande. Entscheidend bei dieser Begriffslenkung ist nicht einmal die Bewusstheit der semantischen Neukonfiguration; es genügt schon die Tatsache einer Bedeutungsverschmelzung auf Seiten der Wortempfänger, um nun eine zielgenaue Verbindung zwischen Verantwortung und Verpflichtung zur materiellen Eigenbeteiligung zu bewirken.
Alle gewünschten Konnotationen und Assoziationen, die nicht schon im isolierten Wort selbst angelegt sind – die Entlastung der öffentlichen Kassen, Wahlfreiheit zwischen privaten Anbietern und Tarifen, „Chancengleichheit“ aller Marktteilnehmer, Befreiung von erzwungenen Solidarleistungen, Liberalisierung des Versicherungsmarktes und weitere – werden in Prozessen des weiteren Begriffsdesign auf allen Ebenen der medialen Arbeit durch wechselnde Kontexteinbettungen nachgereicht. Das Kampagnenmaterial von Wirtschaftslobby und Politik hinterlässt dementsprechend tiefe Spuren in den semantischen Netzwerken der nunmehr zum „Kunden“ mutierten Teilnehmer am liberalisierten Versicherungsmarkt (Sozialsystem).
Eine auf ausreichende Materialgrundlagen gestützte Textanalyse könnte unschwer Belege dafür erbringen, dass die fortdauernde Beschwörung eines neukonzipierten, und das heißt eines mit Umkehrbelastungen versehenen Systems der Sozialversicherungen nur zum geringeren Teil der Beseitigung einer nicht länger hinnehmbaren sogenannten „Vollkaskomentalität“ dient – auch wenn deren Feststellung und Diskreditierung gewiss ein willkommenes Hilfsargument liefert. Vorrangig verfolgt der kühl kalkulierte Feldzug gegen die angeblichen „Nutznießer“ und Ausbeuter der sozialstaatlichen Sicherungsinstrumente weit mehr die ökonomischen Eigeninteressen der (privaten) Versicherungsagenturen wie auch der sozialpolitischen Ressorts und Institutionen, die von der Verabschiedung der Agenda 2010 und den durch sie entfesselten „Anpassungs“maßnahmen profitieren. Eine absolut transparente Aufstellung der Bilanzen und Gewinnmargen der Versicherungs-konzerne, aber beispielsweise auch der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen würde die vorrangigen Interessen an einer massiv eingeklagten Eigenverantwortung aufdecken helfen.
Rechercheansätze aber auch Ergebnisse liegen immerhin schon vor (Vgl. die kritischen Analysen zu den gesundheitspolitischen Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung, aber auch das reichhaltige „Informations“-Material der privaten Versicherungsbranche).
Wie André in seinem interessanten Artikel erklärt, ist das Prinzip ‚Eigenverantwortung‘ unter anderem in der neoliberalen Gesundheitspolitik verankert. Nähere Einblicke in diesen Bereich vermitteln zwei Beiträge im Neusprech-Glossar unserer Arbeitsgruppe: die Propagierung des >“eigenverantwortlichen Versicherten„, verbunden mit neoliberalen Vorstellungen über die >“Eigenverantwortung für die Gesundheit„. Aber auch in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen, die das Neusprech-Glossar kommentiert, ist von ‚Eigenverantwortung‘ die Rede. Mit dem neuen Schlagwort vom >“Integrationsverweigerer“ wird eine persönliche Verantwortung ausgedrückt: der ’sich selbst Verweigernde‘. Hier spiegelt sich das Konzept der ‚Eigenverantwortung‘ des Individuums wider, das implizit die Gesellschaft der Verantwortung enthebt. Und nicht zuletzt begegnet uns die ‚Eigenverantwortung‘ im Arbeitsprozess, bei der >“Selbstoptimierung“ von Beschäftigten, die ständig das Bestmögliche (für das Unternehmen!) aus sich herausholen. Was zuvor äußere Zwänge im Arbeitsleben waren, wird zunehmend verinnerlicht – im Sinne der ‚Selbststeuerung‘ und ‚Eigenverantwortung‘.
Bleibt zu wünschen, dass dieser Beitrag über den Blog hinaus Verbreitung und politisches Gehör findet. Warum? Weil es hier nicht um Wortklauberei geht, sondern weil hier beispielhaft entschleiert wird, wie unmenschliche wirtschaftspolitische Ziele mit heimtückischen sprachlichen Mitteln verbrämt und damit Ursache und Wirkung in der öffentlichen Wahrnehmung verdreht werden. Während an anderer Stelle geschlaumeiert wird, ob es „arbeitslos“ oder „erwerbslos“ heißen sollte und dadurch Leute, die eigentlich das gleiche Ziel haben, womöglich auseinandergebracht werden, gibt André ein lehrsames Beispiel zielgemäßer politischer Sprachuntersuchung.